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   BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60   

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BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60 (https://dejure.org/1961,668)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1961 - VI ZR 81/60 (https://dejure.org/1961,668)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1961 - VI ZR 81/60 (https://dejure.org/1961,668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    StVO (a.F.) § 1 § 10
    Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf zwei zuvor verunfallte, am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kraftfahrer - Überholvorgang - Erkennen der Absicht - Beobachten des Verkehrs - Vorausfahrender - Warnzeichen - Verkehrsteilnehmer

Papierfundstellen

  • VersR 1961, 330
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.01.1956 - 4 StR 427/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 19. Januar 1956 - 4 StR 427/55, VRS 10, 291, und vom 19. Juli 1957 - 4 StR 110/57, VRS 13, 281) besteht grundsätzlich keine Pflicht, sich vor dem Überholen darüber Gewissheit zu verschaffen, ob der zu überholende diese Absicht erkannt hat.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 24. Juni 1954 - 3 StR 816/53, VRS 72 110; vom 17. November 1955 - 4 StR 410/55, VRS 10, 213; vom 19. Januar 1956 - 4 StR 427/55, VRS 10, 291; vom 19. Juli 1957 - 4 StR 110/57, VRS 13, 281) darf ein Kraftfahrer auf der Autobahn nicht so knapp vor einem von hinten kommenden schnelleren Fahrzeug auf die Überholbahn wechseln, dass dessen Fahrer nur noch die Möglichkeit einer Gefahrenbremsung bleibt, tut er dies, dann verletzt er seine Sorgfaltspflicht gröblich.

  • BGH, 26.03.1956 - VI ZR 242/54

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein am Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug

    Auszug aus BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60
    Zwar hat der Senat im Urteil vom 26. März 1956 - VI ZR 242/54, VersR 1956, 409 = VRS 11, 1 , ausgesprochen, dass der auf der Autobahn auf ein haltendes, aber ordnungsgemäß beleuchtetes Fahrzeug auffahrende Kraftfahrer, wenn er besonders unaufmerksam gefahren ist, den Schaden allein zu tragen hat.
  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60
    In Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 8, 239, 243; Urteil des erkennenden Senats vom 14. Mai 1957 - VI ZR 101/56, VRS 13, 88) hat das Berufungsgericht aber als für die Entlastung entscheidend erachtet, ob der Inhaber der Klägerin im Zeitpunkt der Beauftragung des Fahrers S. mit der hierin Frage stehenden Fahrt von dessen Zuverlässigkeit so überzeugt sein konnte, dass er ihm ohne Verletzung seiner Sorgfaltspflicht diesen Auftrag erteilten durfte.
  • BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 24. Juni 1954 - 3 StR 816/53, VRS 72 110; vom 17. November 1955 - 4 StR 410/55, VRS 10, 213; vom 19. Januar 1956 - 4 StR 427/55, VRS 10, 291; vom 19. Juli 1957 - 4 StR 110/57, VRS 13, 281) darf ein Kraftfahrer auf der Autobahn nicht so knapp vor einem von hinten kommenden schnelleren Fahrzeug auf die Überholbahn wechseln, dass dessen Fahrer nur noch die Möglichkeit einer Gefahrenbremsung bleibt, tut er dies, dann verletzt er seine Sorgfaltspflicht gröblich.
  • BGH, 16.10.1956 - VI ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60
    Bei dieser Abwägung kann ein bloß vermutetes Verschulden (§ 831 BGB ) nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 16. Oktober 1956 - VI ZR 162/55, LM Nr. 10 zu § 10 StVG = VersR 1956, 732, und Urteil vom 28. Mai 1957 - VI ZR 130/56, VersR 1957, 528) nicht berücksichtigt werden.
  • BGH, 26.04.1954 - VI ZR 52/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60
    Zu Unrecht beruft sich die Revision für ihre gegenteilige Auffassung auf das Urteil des erkennenden Senats vom 26. April 1954 - VI ZR 52/53, LM Nr. 5 zu § 24 StVO = VersR 1954, 290 = DAR 1954, 184.
  • BGH, 22.11.1957 - VI ZR 185/56

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn überquerenden

    Auszug aus BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60
    Zwar hat der erkennende Senat in dem von der Revision angeführten Urteil vom 22. November 1957 - VI ZR 185/56, LM Nr. 8 zu § 831 (Fc) BGB = VersR 1958, 29 , ausgesprochen, dass von einem Fahrzeughalter nicht stets eine unvermutete und unauffällige Überprüfung des Fahrers verlangt werden kann.
  • BGH, 19.10.1955 - VI ZR 155/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60
    Ist ein Fahrer nach sorgfältiger Überprüfung der fachlichen und charakterlichen Eignung eingestellt worden und hat er sich in langjährigem Dienst bewährt, so braucht die Entlastung nicht schon daran zu scheitern, dass ihn der Arbeitgeber nicht "unerwartet und unvermutet" in seiner Fahrweise kontrolliert hat (vgl. auch Urteile des Senats vom 19. Oktober 1955 - VI ZR 155/54, VersR 1955, 745 und vom 10. November 1959 - VI ZR 164/58 -).
  • BGH, 14.05.1957 - VI ZR 101/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60
    In Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 8, 239, 243; Urteil des erkennenden Senats vom 14. Mai 1957 - VI ZR 101/56, VRS 13, 88) hat das Berufungsgericht aber als für die Entlastung entscheidend erachtet, ob der Inhaber der Klägerin im Zeitpunkt der Beauftragung des Fahrers S. mit der hierin Frage stehenden Fahrt von dessen Zuverlässigkeit so überzeugt sein konnte, dass er ihm ohne Verletzung seiner Sorgfaltspflicht diesen Auftrag erteilten durfte.
  • BGH, 10.11.1959 - VI ZR 164/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60
    Ist ein Fahrer nach sorgfältiger Überprüfung der fachlichen und charakterlichen Eignung eingestellt worden und hat er sich in langjährigem Dienst bewährt, so braucht die Entlastung nicht schon daran zu scheitern, dass ihn der Arbeitgeber nicht "unerwartet und unvermutet" in seiner Fahrweise kontrolliert hat (vgl. auch Urteile des Senats vom 19. Oktober 1955 - VI ZR 155/54, VersR 1955, 745 und vom 10. November 1959 - VI ZR 164/58 -).
  • BGH, 28.05.1957 - VI ZR 130/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.06.1954 - 3 StR 816/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.04.1959 - VI ZR 105/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.02.1952 - III ZR 99/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.07.1975 - VI ZR 238/73

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug auf der Autobahn

    Das gilt nicht nur dann, wenn das Fahrzeug oder der Fahrer nicht mehr weiterfahren können (Reifenpanne: vgl.Senatsurteil vom 26. April 1954 - VI ZR 52/53 - VersR 1954, 290, aber auchvom 7. Februar 1967 - VI ZR 126/65 - VersR 67, 456 sowievom 21. November 1967 - VI ZR 75/66 - VersR 1968, 196; Motorschaden: vgl. BGH Urteil vom 19. September 1960 - III ZR 126/59= VersR 60, 1440 undvom 5. Juli 1963 - VI ZR 137/62 - VersR 1963, 1159) oder jedenfalls zu besorgen ist, daß eine gefahrlose Weiterfahrt nicht mehr möglich ist, wie etwa nach einem Unfall (vgl. Senatsurteilevom 9. Dezember 1958 - VI ZR 259/57 - VersR 1959, 194 undvom 17. Januar 1961 - VI ZR 81/60 = VersR 61, 330 m. w.Nachw.).

    Die Erstbeklagte - und nach dem Pflichtversicherungsgesetz auch die Drittbeklagte - wären dem Kläger allerdings nach § 7 Abs. 1 StVG ohne Berücksichtigung von dessen Mitverschulden schadensersatzpflichtig, weil sich der Unfall bei dem Betrieb des Lastzuges ereignet hat, mag dieser auch erlaubt angehalten haben (vgl. dazu dasSenatsurteil v. 17. Januar 1961 - VI ZR 81/60 = VersR 1961, 320).

  • OLG Brandenburg, 27.09.2007 - 12 U 6/07

    Zurechnung der Betriebsgefahr von Kfz bei Erst- und Zweitunfall/Folgeunfall

    Auch soweit durch einen Kfz-Unfall ein Hindernis gebildet wird, durch das ein weiteres an dem ersten Unfall unbeteiligtes Kfz verunglückt, ist dieser Folgeunfall dem Betrieb des am ersten Unfall beteiligten Kfz grundsätzlich zuzurechnen (BGH VersR 2004, S. 529; BGH VersR 1961, S. 330; Geigel-Kunschert, Haftpflichtprozess, 24. Aufl., 25. Kap., Rn. 72).
  • KG, 02.09.2002 - 12 U 1969/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Unerwartete und unvermutete Kontrollfahrten stehen dem Entlastungsbeweis auch sann nicht entgegen, wenn der Arbeitgeber bei der Einstellung die fachliche und charakterliche Eignung festgestellt hat und in seiner knapp siebenjährigen Tätigkeit die besondere Zuverlässigkeit und Bewährung Anlass boten, dem Fahrer die neu angeschaffte und wertvollsten Lastzüge zum Fahren zu überlassen, wenn auch die Diagrammscheiben des Fahrtenschreibers auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit überprüft wurden (BGH VersR 1960, 473, 474/475; ebenso BGH VersR 1961, 330, 332 f. für den Fall langjähriger Bewährung, bei der ergänzend die Tatsache des unfallfreien und polizeilich unbeanstandeten Fahrens berücksichtigt werden kann; ferner BGH VersR 1966, 490, 491, wenn der Fahrer während des langjährigen Dienstes durch den mitfahrenden Vertreter des Dienstherrn laufend überwacht wird; ferner KG VerkMitt 1995, 51, 52 Nr. 54).
  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 57/82

    Anforderungen an die Überwachung eines Kraftfahrers durch den Arbeitgeber

    Hat der Arbeitgeber einen Fahrer nach sorgfältiger Überprüfung der fachlichen und charakterlichen Eignung eingestellt und hat sich dieser in langjährigem Einsatz bewährt, so wird sich der Arbeitgeber auch aus der Tatsache des unfallfreien und verkehrsrechtlich unbeanstandeten Fahrens, aus seinem persönlichen Eindruck und aus der Auswertung des Fahrtenschreibers ein Urteil über die Fahrerqualität bilden dürfen (vgl. Senatsurteile vom 10. November 1959, a.a.O., undvom 17. Januar 1961 - VI ZR 81/60 = VersR 1961, 330, 332).
  • BGH, 03.11.1964 - VI ZR 190/63

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines auf der Überholspur der Autobahn fahrenden

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Kraftfahrer nicht so knapp vor einen von hinten kommenden schnelleren Fahrzeug auf die Überholfahrbahn wechseln, daß dessen Fahrer sein Fahrverhalten ohne Gefahr nicht mehr darauf einrichten kann (BGH Urt. vom 17. Januar 1961 - VI ZR 81/60 - VRS 20, 254 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.01.1966 - VI ZR 190/64

    Überprüfung eines Kraftfahrers

    , Aufgrund dieser Feststellungen, deren Richtigkeit die Revision nicht in Zweifel zieht, hält das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum eine zusätzliche unauffällige Kontrolle des Fahrers nicht mehr für erforderlich" Es legt dar, dem für die Überwachung zuständigen Vertreter des Geschäftsherrn, der mehr als 8 Jahre lang derart weite Strecken mit einem Kraftfahrer zusammen fahre, bleibe kein Mangel in dessen Eignung und keine schlechte Fahreigenschaft verborgen" Veil deshalb eine unbemerkte Kontrolle keinen weiteren Aufschluß erwartenlasse, könne in einem solchen Falle von ihr abgesehen werden" Die Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der festen Rechtsprechung des Senats, der wiederholt betont hat, daß die Überwachung im Hinblick auf die Sicherheit des Verkehrs zwar streng, aber mit den im Einzelfall gebotenen Maßnahmen zu erfolgen habe, für die sich eine starre Regel nicht aufstellen lasse" Ist ein Fahrer - wie hier - nach sorgfältiger Prüfung der fachlichen und charakterlichen Eignung eingestellt worden, und hat.er sich in langjährigem Bienst als zuverlässig bewährt, so würde es eine Überspannung bedeuten, wenn neben 'der laufenden Überwachung durch den mitfahrenden Vertreter des Dienstherrn zusätzlich unauffällige Kontrollen gefordert würden (vgl" Senatsurteile vom 19" Oktober 1955 - VI ZR 155/54 - VersR 1955, 745} vom 22" November 1957 - VI ZR 185/56 - LM § 851 BGB (Pc) Nr. 8 = VersR 1958, 29, vom 10. November 1959 - VI ZR 164/58- VersR I960, 473j vom 17« Januar 1961 - VI ZR 81/60 - VersR 1961, 330)".
  • OLG Celle, 31.05.1974 - 8 U 26/74
    Nach ständiger Rechtsprechung sind an die Auswahl eines anzustellenden und die Überwachung des angestellten Kraftfahrers strenge Anforderungen zu stellen, seine "fachliche und charakterliche Eignung" sind sorgfältig zu prüfen (so BGH VersR 61, 330; 65, 290).
  • BGH, 10.11.1966 - II ZR 6/64

    Grob fahrlässiges Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei der

    Richtig ist allerdings, daß an die Pflicht eines Kraftfahrzeughalters, seine angestellten Fahrer sorgfältig auszuwählen und zu überwachen, grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen ist (BGH VersR 1961, 330, 332 u.a.m.; st. Rspr.).
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